Internationaler Markt
Die Rohölnotierungen haben Ende letzter Woche ein neues Jahreshoch erreicht. Gasöl war lediglich im Januar dieses Jahres teurer als heute. Das Produkt war schon damals knapp verfügbar und vergleichsweise hoch bepreist. Ursächlich sind unzureichende Raffineriekapazitäten. Während der Corona-Pandemie wurden zu viele Altanlagen aus wirtschaftlichen Gründen stillgelegt. Betreiber tun sich angesichts der klimabedingten Neuausrichtung des Energiemarkts schwer mit Ersatzinvestitionen in Anlagen, deren Abschreibungszeit 20 oder 30 Jahre beträgt.
Der hohe Preis für Gasöl, das als Vorprodukt für Diesel und Heizöl zum Einsatz kommt, wird durch die Ankündigung Russlands, seine Exporte aufgrund von saisonalen Wartungsarbeiten an Raffinerien um 25 Prozent zu drosseln, zusätzlich angefacht. Entgegen aller Nachfragesorgen, die immer wieder unter Finanzjongleuren kursieren, ist die Nachfrage nach Gasöl außerordentlich robust. Daher wirkt jedwede Störung des Angebots preistreibend.
Gleiches gilt mittlerweile für Rohöl. So wartet man beispielsweise seit Monaten vergebens auf die Wiederinbetriebnahme der Pipeline zwischen dem irakischen Kirkuk und dem türkischen Hafen Ceyhan, durch die täglich knapp eine halbe Million Barrel Rohöl floss. Sie wurde aufgrund von Streitigkeit zwischen Ankara und Bagdad über Strafzahlungen wegen ungenehmigter Pipelinenutzung gestoppt. Aktuell kommen Liefereinschränkungen aus Libyen hinzu, die Schutzmaßnahmen gegen einen durchziehenden Hurrikan geschuldet sind. Sie betreffen hauptsächlich Verschiffungen nach Europa.
In der jüngeren Vergangenheit wurde die bullische Wirkung von Angebotsstörungen häufig von Sorgen über die chinesische Ölnachfrage gelindert. China läuft seiner geplanten Wirtschaftsentwicklung hinterher. Dieses Bild verliert gerade seine preisliche Bremskraft. Man begreift, dass es sich weniger um eine Schwäche handelt, als um die Folge einer neuen Politik. Dabei studiert die Regierung, ob sie die Konjunkturentwicklung dem Markt überlassen kann, anstatt Unplanmäßigkeiten immerfort staatlich zu bekämpfen. Jüngste Daten zeigen erste positive Signale zu diesem Ansatz.
Nach dem kraftvollen Anstieg der Ölnotierungen vor dem Wochenende zeigen sich die Börsen heute Morgen wieder einmal wankelmütig. Diese durchaus typische Montagsmüdigkeit wird vermutlich am Nachmittag aufgegeben, wenn die US-Broker hinzukommen. Es liegt leider nahe, dass der Aufwärtstrend fortgesetzt wird.
Das Barrel WTI (West Texas Intermediate) wird zu 87,25 Dollar und das Barrel Brent zu 90,69 Dollar gehandelt. Die Tonne Gasöl kostet 983,00 Dollar. Der US-Dollar kostet aktuell 0,9317 Euro. Damit kostet der Euro 1,0730 Dollar.
Nationaler Markt
Die Heizölpreise ziehen spürbar an, wie der aktuellen Heizölpreis-Tendenz zu entnehmen ist. Sie stehen kurz davor, ein absolutes Jahreshoch zu markieren. Um das Preisniveau des Vorjahres zum gleichen Zeitpunkt zu erreichen, müssten sie allerdings noch weitere 44 Prozent steigen. Das Risiko eines Preisanstiegs ist derzeit aufgrund der Stimmungslage unter Finanzjongleuren hoch. Die Aufwärtstrends in den kurz- und mittelfristigen Zeitbereichen der Heizölpreis-Tendenz sprechen ebenfalls für Teuerung.
Im Binnenmarkt ist man angesichts der Preisentwicklung zurückhaltend mit Heizölbestellungen. Die Hoffnung auf günstigere Preise ist ebenfalls weitentfernt von Euphorie. Unser Schwarm-O-Meter für Heizöl, das die Käufe der Kunden ins Verhältnis zu ihren Preisanfragen setzt, und die Lesereinschätzung zur Preisentwicklung zeigen die Befindlichkeit der Kunden entsprechend an. Das eine steht heute Morgen auf mittlerem Niveau für die Kaufintensität, das andere auf einem mäßigen Mehrheitswert für die Erwartung auf fallende Heizölpreise.
Unser Satz an alle Unentschlossenen lautet: Decken Sie sich alsbald für den Winter ein. Damit können Sie nicht viel falsch machen.
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz, wurde letzten Freitag vom Bundestag verabschiedet. Aus formalen Gründen muss es Ende September noch den Bundesrat passieren, bevor es dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt wird und als Gesetzt am 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Ob das tatsächlich plangemäß erfolgen wird, muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Ein Urteil zur Beschwerde des CDU-Angeordneten Heilmann, der die parlamentarische Beratungsfrist als zu kurz moniert, steht nämlich noch aus. Es ist durchaus möglich, dass das Gesetzgebungsverfahren erneut durchlaufen werden muss.
Dieses von der Bundesregierung als außerordentlich bedeutend titulierte Gesetz zum Schutz des globalen Klimas wird vermutlich als eins der schlecht gemachtesten in die Analen eingehen. Eine andere Regierung wird es wahrscheinlich schnellst möglich überarbeiten. Glücklicherweise erlaubt das Gesetzt in seiner überarbeiteten Fassung, nicht postenwendend die Neuerungen umzusetzen, die es zunächst nur für den Neubau verlangt. Mehr zum Thema folgt an dieser Stelle in meinen nächsten Kommentaren.
Im Übrigen sind wir mehr denn je der Meinung, dass wir alle verbrauchsreduzierende Maßnahmen und Verhaltensweisen entwickeln müssen, um zukunftsfähig zu sein.
Quelle: esyoil